Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 51
b) Rechtsschutz
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Wenn auch die Grundrechte in der EU anerkannt sind, so fehlt es doch an speziellen – der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren – Verfahren zu deren Durchsetzung.[45] Ebensowenig gibt es ein – dem BVerfG entsprechendes – Gericht, das speziell über die Einhaltung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht zu wachen hat. Der EuGH ist vielmehr zugleich Verfassungsgericht und Rechtsschutzinstanz.