Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 51

b) Rechtsschutz

Оглавление

65

Wenn auch die Grundrechte in der EU anerkannt sind, so fehlt es doch an speziellen – der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren – Verfahren zu deren Durchsetzung.[45] Ebensowenig gibt es ein – dem BVerfG entsprechendes – Gericht, das speziell über die Einhaltung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht zu wachen hat. Der EuGH ist vielmehr zugleich Verfassungsgericht und Rechtsschutzinstanz.

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

Подняться наверх