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Die Funktion der Familie

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Ihre eigentliche Kraft gewann die neue Lebensführung der staatsbürgerlichen Gesellschaft an dem Ort, der von staatlichen Reglementierungen am weitesten entfernt war, in der Familie. Deren traditionelle, im Mittelalter entstandene Funktion (vgl. P.N., 2012 a, IV) wandelte sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts grundsätzlich. Da mit der Etablierung der Marktgesellschaft, aber auch der modernen Staatlichkeit immer mehr Männer ihre Arbeit außerhalb des Hauses fanden, und zwar gerade die Angehörigen der bürgerlichen Elite, die in Manufakturen oder in staatlichen Behörden beschäftigt waren, und sich die alte Einheit von Erwerbs- und Familienleben damit auflöste, wurde die Familie zunehmend zu einem Refugium von der Arbeitswelt, das dem Berufstätigen Entspannung verschaffte und Schutz gewährte. Der rein private Charakter, den das Familienleben auf diese Weise erhielt, zog auch architektonische Veränderungen des Hauses nach sich. Das ehemals große Familienzimmer, das selbstverständlich auch dem Gesinde zugänglich war, schrumpfte zum kleinfamilialen Wohnzimmer zusammen, und möglichst jedes Familienmitglied erhielt nunmehr auch sein eigenes Zimmer, Ausdruck der Wertschätzung der Zurückgezogenheit selbst innerhalb des Hauses. Dafür wurde – jedenfalls in wohlhabenden bürgerlichen Familien – der ‚Salon‘ eingerichtet (z.T. heute noch als ‚gute Stube‘ erhalten), der nicht eigentlich bewohnt wurde, sondern geselligen Zusammenkünften mit anderen diente, gleichsam die Brücke zur Öffentlichkeit bildete.

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