Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 118

5.6.3.2 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Оглавление

Hier ist im Gesellschaftsvertrag zu regeln, dass Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen (§ 28 Abs. 5 Satz 2 und 3 WPO). Diese wird von dem Geschäftsführer erteilt. Er hat bei der Erteilung der Zustimmung die berufsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Gesellschaftsvertrag kann unabhängig davon vorsehen, dass Anteilsübertragungen auch der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedürfen.

Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH muss das Stammkapital mindestens 25.000 € betragen. Dieses Mindestkapital muss eingezahlt sein.81) Bei Gründung einer als WPG anzuerkennenden GmbH reicht also entgegen § 7 Abs. 2 GmbHG die Einzahlung der Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals nicht aus. Die Regelung in § 28 Abs. 6 Satz 1 WPO geht dem GmbH-Recht vor.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Подняться наверх