Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 119

5.6.4 Kapitalnachweis

Оглавление

Bei Aktiengesellschaften, KG auf Aktien und GmbH ist der WPK bei der Antragstellung nachzuweisen, dass der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden mindestens dem gesetzlichen Mindestbetrag des Grund- oder Stammkapitals entspricht (§ 28 Abs. 6 Satz 2 WPO). Diese Regelung umfasst dem Wortlaut entsprechend auch Sachgründungen. Hier ist der Nachweis durch Vorlage des Sachgründungsberichts oder durch Vorlage einer zeitnahen Zwischenbilanz zu erbringen. Maßgebender Zeitpunkt für den Kapitalnachweis ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der WPK und der Eintragung ins Handelsregister.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Подняться наверх