Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 129
5.10 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (§§ 33, 34 WPO)
ОглавлениеIn § 33 WPO ist das Erlöschen und in § 34 WPO sind die Rücknahme und der Widerruf der Anerkennung als WPG geregelt.