Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 120
5.6.5 Berufshaftpflichtversicherung
ОглавлениеDie Anerkennung als WPG ist davon abhängig, dass der WPK eine vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 54 WPO) nachgewiesen wird (§ 28 Abs. 7 WPO). Der WPK ist später der Abschluss der Versicherung nachzureichen.82)