Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 127

5.8 Meldepflicht bei Änderung von Satzung oder Gesellschaftsvertrag (§ 30 WPO)

Оглавление

Nach § 30 Satz 1 WPO ist jede Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung oder in der Person der gesetzlichen Vertreter der WPK unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die WPK kann als Nachweis der Änderungen geeignete Belege, Ausfertigungen oder öffentlich beglaubigte Abschriften anfordern. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Eintragung nachzureichen (§ 30 Satz 2 und 3 WPO). Satzungsänderungen müssen bei der AG und bei der GmbH beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG; § 2 Abs. 1 GmbHG).

Bei Partnerschaftsgesellschaften bedürfen Änderungen des Gesellschaftsvertrags keiner notariellen Beurkundung. Die Schriftform ist ausreichend (§ 3 Abs. 1 PartGG). Der WPK ist also die schriftliche Änderung praktischer Weise im Original einzureichen. Bei der OHG, KG oder Sozietät schreibt das HGB für die Abfassung des Gesellschaftsvertrags keine Form vor. Der Vertrag einer OHG oder KG kann auch mündlich abgeschlossen und geändert werden. Das gilt aber nicht für eine WPG in der Rechtsform der OHG, KG oder Sozietät. Aus § 29 Abs. 2 WPO ergibt sich, dass der Gesellschaftsvertrag und damit auch die Änderungen schriftlich abzufassen sind, sonst können der WPK die Änderungen nicht nachgewiesen werden. Die Änderungen des Gesellschaftsvertrags sollten der WPK im Original eingereicht werden.

Eine Änderungsanzeige an die WPK ist nicht nur bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags, sondern auch bei jeder Änderung in der Person der gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Es gelten die oben genannten Formvorschriften. Bei einer AG oder GmbH betrifft dies Änderungen im Vorstand oder in der Geschäftsführung. Bei einer OHG, KG oder Sozietät sind die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern anzuzeigen.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Подняться наверх