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5.7.3 Gesellschaftsvertrag

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Wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens ist die Prüfung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung auf die Vereinbarkeit mit den berufsrechtlichen Vorschriften der WPO. Der Vertrag oder sie Satzung ist der WPK als Ausfertigung oder in Form einer öffentlich beglaubigten Abschrift zur Prüfung einzureichen.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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