Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 45
2.3 Zulassung bei Examen in verkürzter Form
ОглавлениеStB7) können die Prüfung in verkürzter Form ohne das Fach Steuerrecht ablegen (§ 13 WPO). Das WP-Examen kann außerdem in zwei Sonderfällen nach § 8a (besondere Studiengänge) und § 13b WPO (gleichwertige Prüfungsleistungen) in verkürzter Form abgelegt werden. Einzelheiten regelt die Wirtschaftsprüferexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV).