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2.3.3 Vereidigte Buchprüfer

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Der Neuzugang zum Beruf des vereidigten Buchprüfers wurde mit der fünften WPO-Novelle 2004 endgültig geschlossen. Bis zum 31. 12. 2009 war eine „Übergangsprüfung“ zum WP möglich. Nach der Neufassung des § 13a WPO durch das APAReG können vereidigte Buchprüfer die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer ab Mitte 2016 wieder in verkürzter Form ablegen. Der Gesetzgeber möchte mit der erneuten Öffnung dieser Möglichkeit die Einheit des Berufsstandes fördern.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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