Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 55

5.5 Besorgnis künftiger Nichteignung

Оглавление

Nach § 16 Abs. 2 WPO kann die Bestellung zum WP versagt werden, wenn der Bewerber sich so verhalten hat, dass die Besorgnis besteht, er werde den Berufspflichten als WP nicht genügen. Davon ist z. B. auszugehen, wenn der Bewerber wegen Wirtschafts- und Vermögensdelikten verurteilt worden ist.23)

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Подняться наверх