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§ 4Die Jugendgerichtsbewegung

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89Die entscheidende Wendung, die zur Ausbildung eines besonderen Jugendstrafrechts und seiner Ablösung vom allgemeinen Strafrecht führte, hatte ihren Ursprung in neuen geistigen und sozialen Strömungen, die um 1900 hervortraten und bald die Herrschaft erlangten. Sie wirkten sich auch in einer Wandlung der Anschauungen von dem Wesen der Jugend und ihrer Stellung im Volksganzen einerseits, von den Aufgaben und Zwecken des Strafrechts andererseits aus. Das eigenständige Jugendstrafrecht ist also das Ergebnis einer von zwei Seiten her angeregten, in ihren geschichtlichen Wurzeln freilich einheitlichen Entwicklung:

Jugendstrafrecht

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