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III.Reformbemühungen in der Gesetzgebung

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108Über die Verbesserungen in Einzelfragen hinaus wird seit mehreren Jahrzehnten auch die grundsätzliche Linie des deutschen Jugendstrafrechts diskutiert. Der Kompromiss zwischen Erziehung und Strafe, auf dem das geltende Recht beruht, ist auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die wirksamsten Wege zur Bekämpfung von Jugendkriminalität umstritten geblieben.

Jugendstrafrecht

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