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4.Parteiendemokratie

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144Parteien gehören zu den notwendigen Institutionen in einer repräsentativen Demokratie. Sobald die Willensbildung des Volkes in einer Volksvertretung konzentriert wird, bilden sich immer festere Gruppierungen, in denen Interessen gebündelt, Meinungen abgestimmt und vor allem Mehrheiten organisiert werden. In einer Volksvertretung, in der das Mehrheitsprinzip maßgeblich für alle Entscheidungen ist, hat der nicht organisierte Einzelne auf Dauer kaum eine Chance, mit seiner Stimme Gehör zu finden. Der Vorstellung einer konsensualen Kommunikationsgemeinschaft und eines immerwährenden Dialogs, eingebettet in einen herrschaftsfreien Diskurs, kommt in einer Massendemokratie keine empirische ­Realität zu. Die Massendemokratie ist gezwungen, neben Diskursbegrenzungsverfahren, wie der Abstimmung, auch inhaltliche Konsensbildungsverfahren einzuführen, die durch nichtstaatliche Organisationen vermittelt werden: die politischen Parteien. Moderne Massendemokratien sind ohne Parteien nicht denkbar, wenn auch der weitreichende Einfluss der Parteien auf alle politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen nicht unproblematisch und die strikte Trennung von Staat und Parteien schlechterdings nicht möglich ist.

Das Grundgesetz erkennt die Rolle der Parteien, an der „politischen Willens­bildung des Volkes“ mitzuwirken (Art. 21 Abs. 1 Satz 1), ausdrücklich an und unter­stellt die Parteien, denen daher eine „gewisse Staatsnähe“31 zukommt, besonderen Anforderungen hinsichtlich einer Binnenorganisation nach demokratischen Grundsätzen und Transparenz der Herkunft und Verwendung ihrer Mittel (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 u. 4)32.

Staatsrecht I

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