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5.Mehrheitskontrolle im Rechtsstaat
Оглавление145Der bereits dargestellten Missbrauchsgefahr, die das in der Demokratie geltende Mehrheitsprinzip (vgl. Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG)33 mit sich bringt, begegnen der Grundsatz der Gewaltenteilung sowie weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips, die im folgenden Abschnitt dargestellt werden34.