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I.Der Begriff der Republik

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148Die Dreiteilung der Staatsformen in der Antike (Monarchie, Aristokratie, Demokratie)35 wurde seit Beginn der Neuzeit durch einen Dualismus von Republik und Monarchie verdrängt, der auf Machiavellis Werk „Il Principe“ zurückgeht. Machiavelli teilte die Staaten ein in solche, die sich am allgemeinen öffentlichen Wohl orientieren („res publica“) und deren Wille sich an den Interessen seiner Bürger ausrichtet, und solche, in denen ein absoluter Herrscher bei der Ausübung des staatlichen Willens sich nicht am öffentlichen Interesse orientiert. Der Begriff der Demokratie als eigenständiger Staatsform fand erst nach der Überwindung des Absolutismus wieder zu der Bedeutung zurück, die ihm bereits in der antiken Staatslehre eingeräumt war36.

149Nach dem dargestellten Dualismus kennzeichnet sich die Republik als Ablehnung der Monarchie. Versteht man Monarchie klassisch als Herrschaft einer Einzelperson, schließt danach der Republikbegriff in einem weiteren Sinne jegliche Form der Einzelherrschaft aus. Seit dem Ende des Absolutismus wandelte sich die Monarchie immer mehr von einer effektiven Alleinherrschaft zu einer Staatsform, in der das Staatsoberhaupt zwar eine einzelne Person ist, aber keine echten Machtbefugnisse mehr besitzt und nur noch symbolische, repräsentative Aufgaben zu erfüllen hat. Entsprechend wandelte sich der Begriff der Republik und stellte nicht mehr auf die Machtbefugnisse ab, sondern auf die Legitimation des Staatsoberhaupts37. In einer Monarchie ist die lebenslange Stellung des Staatsoberhauptes nicht von einer Legitimierung durch das Volk abhängig, sondern erfolgt insbesondere nach dynastischen Gesichtspunkten. Das Beispiel einer Wahlmonarchie bietet die Geschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Dort wurde der König, der im Anschluss an seine Wahl jeweils zum Kaiser gekrönt wurde, von den Fürsten gewählt, wobei das Wahlverfahren in der Goldenen Bulle von 1356 geregelt war. Auch die Wahl geschah jedoch auf Lebenszeit, ein König konnte nicht abgesetzt werden.

Eine Republik im modernen Verständnis verlangt demgegenüber nach der unmittelbaren oder mittelbaren Legitimierung des Staatsoberhauptes durch das Volk: es kann dann jedes Mitglied des Staatsvolks auch dessen Oberhaupt werden. Kennzeichen der demokratischen Legitimierung ist die zeitlich begrenzte Amtsinhaberschaft und die Möglichkeit der Absetzung. Das Beispiel des Vereinigten Königreichs zeigt, dass Demokratie und Republik nicht zusammenfallen müssen. Die effektive Staatsgewalt geht dort vom Volk aus, auch wenn das Staatsoberhaupt nach dynastischen Gesichtspunkten bestimmt wird (Erbmonarchie).

Staatsrecht I

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