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III.Die einzelnen Eignungsnachweise (§ 6a Abs. 2 VOB/A)

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9§ 6a Abs. 2 VOB/A umfasst insgesamt neun Angaben, die der öffentliche Auftraggeber zum Nachweis der Eignung verlangen kann. Die Liste ist nicht abschließend; der Auftraggeber kann andere, geeignete Angaben verlangen, wenn er dies für erforderlich hält (§ 6a Abs. 3 VOB/A).

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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