Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 99
I.Keine örtliche oder regionale Beschränkung der Teilnehmerauswahl
Оглавление3Bei der Regelung in § 6 Abs. 1 VOB/A handelt es sich um eine spezielle Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der bei der Teilnehmerauswahl sowohl mittelbare als auch unmittelbare örtliche Beschränkungen verbietet.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung des wortgleichen § 6 EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A verwiesen.