Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 134

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(2) Der Auftraggeber verwendet für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren ausschließlich solche elektronischen Mittel, die die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten gewährleisten.

(3) Der Auftraggeber muss den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über

1. die in einem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel,

2. die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten mithilfe elektronischer Mittel und

3. verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren.

(4) 1Der Auftraggeber legt das erforderliche Sicherheitsniveau für die elektronischen Mittel fest. 2Elektronische Mittel, die vom Auftraggeber für den Empfang von Angeboten und Teilnahmeanträgen verwendet werden, müssen gewährleisten, dass

1. die Uhrzeit und der Tag des Datenempfangs genau zu bestimmen sind,

2. kein vorfristiger Zugriff auf die empfangenen Daten möglich ist,

3. der Termin für den erstmaligen Zugriff auf die empfangenen Daten nur von den Berechtigten festgelegt oder geändert werden kann,

4. nur die Berechtigten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben haben,

5. nur die Berechtigten nach dem festgesetzten Zeitpunkt Dritten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben einräumen dürfen,

6. empfangene Daten nicht an Unberechtigte übermittelt werden und

7. Verstöße oder versuchte Verstöße gegen die Anforderungen gemäß den Nummern 1 bis 6 eindeutig festgestellt werden können.

(5) 1Die elektronischen Mittel, die von dem Auftraggeber für den Empfang von Angeboten und Teilnahmeanträgen genutzt werden, müssen über eine einheitliche Datenaustauschschnittstelle verfügen. 2Es sind die jeweils geltenden Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards der Informationstechnik gemäß § 3 Absatz 1 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern vom 1. April 2010 zu verwenden.

(6) Der Auftraggeber kann im Vergabeverfahren die Verwendung elektronischer Mittel, die nicht allgemein verfügbar sind (alternative elektronische Mittel), verlangen, wenn er

1. Unternehmen während des gesamten Vergabeverfahrens unter einer Internetadresse einen unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu diesen alternativen elektronischen Mitteln gewährt.

2. diese alternativen elektronischen Mittel selbst verwendet.

(7) 1Der Auftraggeber kann für die Vergabe von Bauleistungen und für Wett­bewerbe die Nutzung elektronischer Mittel im Rahmen der Bauwerksdaten­modellierung verlangen. 2Sofern die verlangten elektronischen Mittel für die Bauwerks­datenmodellierung nicht allgemein verfügbar sind, bietet der Auftraggeber einen alternativen Zugang zu ihnen gemäß Absatz 6 an.

§ 11a VOB/A legt die technischen Anforderungen fest, die elektronische Mittel im Vergabeverfahren erfüllen müssen. Ziel und Grund der ausführlichen Regelungen ist es, auch im Rahmen elektronischer Vergaben die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit sicherzustellen. Zum anderen muss die Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten gewährleistet sein.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung des inhaltsgleichen § 11a EU VOB/A verwiesen.

§ 12 VOB/AAuftragsbekanntmachung

(1)

1. Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf unentgeltlich nutzbaren und direkt zugänglichen Internetportalen; sie können auch auf www.service.bund.de veröffentlicht werden.

2. Diese Bekanntmachungen sollen folgende Angaben enthalten:

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle),

b) gewähltes Vergabeverfahren,

c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung,

d) Art des Auftrags,

e) Ort der Ausführung,

f) Art und Umfang der Leistung,

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden,

h) falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen,

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen,

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten,

k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote,

l) Name und Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 bleibt unberührt,

m) gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist,

n) bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden,

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist,

p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind,

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen,

r) die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung,

s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen,

t) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten,

u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind,

v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss,

w) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters,

x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann.

(2)

1. 1Bei Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb sind die Unternehmen durch Auftragsbekanntmachungen, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf unentgeltlich nutzbaren und direkt zugänglichen Internetportalen, aufzufordern, ihre Teilnahme am Wettbewerb zu beantragen. 2Die Auftragsbekanntmachung kann auch auf www.service.bund.de veröffentlicht werden.

2. Diese Auftragsbekanntmachungen sollen die Angaben gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 enthalten.

(3) Teilnahmeanträge sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie durch Telefax oder in sonstiger Weise elektronisch übermittelt werden, sofern die sonstigen Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

Übersicht Rn.
A. Einleitung 1–8
I. Sinn und Zweck 2
II. Auslegung 3–6
III. Drittschutz 7
IV. Aufbau 8
B. Öffentliche Ausschreibung 9–83
I. Bekanntmachungsmedien 10–20
1. Veröffentlichungsorgane 11–13
2. Verbreitungsgrad 14–17
3. Bundesauftraggeber 18
4. Dokumentation 19, 20
II. Inhalte der Bekanntmachung 21–83
1. Mindestinhalte 21
2. Weitere Informationen 22
3. Bekanntmachungsinhalte im Einzelnen 23–83
a) Angaben zum Auftraggeber 24
b) Gewähltes Vergabeverfahren 25
c) Elektronische Vergabe 26
d) Auftragsart 27
e) Ausführungsort 28, 29
f) Art und Umfang 30
g) Zweck der baulichen Anlage 31
h) Losaufteilung 32–34
i) Ausführungsfristen 35, 36
j) Nebenangebote 37, 38
k) Zulassung mehrerer Hauptangebote 39, 40
l) Kontaktstelle 41–43
m) Kostenbeitrag 44–46
n) Teilnahmeantrag 47–51
o) Angebotsfrist, Bindefrist 52–59
p) Kontaktstelle zur Einreichung 60–62
q) Sprache 63–65
r) Zuschlagskriterien 66–68
s) Eröffnungstermin 69, 70
t) Sicherheiten 71
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 72
v) Rechtsform der Bietergemeinschaft 73–75
w) Eignungsnachweise 76–78
x) Nachprüfungsstelle 79–81
y) Sonstiges 82, 83
C. Beschränkte Ausschreibung 84–88
I. Bekanntmachungsmedien 85
II. Inhalte der Bekanntmachung 86–88
D. Alternative Übermittlungsformen für Teilnahmeanträge 89–92
Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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