Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 135

A.Einleitung1

Оглавление

1Historisch ist § 12 mit der Ausgabe 2016 weitestgehend unverändert geblieben. Systematisch wurden die Regelungen zum Versand der Vergabeunterlagen aus ursprünglich § 12 Abs. 1 bis Abs. 3 VOB/A a. F. nunmehr in einem eigenen Paragraphen – § 12a VOB/A n. F. – umgesetzt.2 Eine sprachliche Änderung wurde damals in Abs. 1 Nr. 2 lit. o vorgenommen, dort heißt es jetzt „Bindefrist“ und nicht „Zuschlagsfrist“.

Eine weitere Änderung hat die Reform der VOB/A 20193 gebracht: neu hinzugekommen sind die Regelungen in § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. k betreffend die Zulassung von mehreren Hauptangeboten und die Regelung in § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. r, wonach nunmehr auch im Unterschwellenbereich die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bereits in den Bekanntmachung anzugeben sind.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

Подняться наверх