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I.Bekanntmachungsmedien

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85§ 12 Abs. 2 Nr. 1 bestimmt, dass bei der Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb die interessierten Unternehmen durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die initiierte Ausschreibung zu informieren sind. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung werden dieselben Bekanntmachungsmedien genannt wie für die Öffentliche Ausschreibung nach § 12 Abs. 1, sodass diesbezüglich auf die Kommentierung hierzu (Rn. 10 ff.) verwiesen wird. Zusätzlich wird seit der Reform 2019 explizit auf die Veröffentlichung auf www.service.bund.de verwiesen.128 Anders als in § 28 Abs. 1 UVgO verpflichtet die VOB/A öffentliche Auftraggeber aber nicht zur Veröffentlichung auf dieser Seite.129

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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