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3.Bundesauftraggeber

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18Sofern öffentliche Auftraggeber des Bundes (Bundesressorts und nachgeordnete Bereiche) einen Bauauftrag veröffentlichen, sind diese auf dem Bundesportal www.service.bund.de bekannt zu machen.33 Daneben soll jedoch in den Fällen, in denen dies zur Erreichung des Ausschreibungszwecks erforderlich ist, zusätzlich eine Veröffentlichung in den Printmedien (Tageszeitungen und Fachzeitschriften) vorgenommen werden.34 Dies ist z. B. bei der Vergabe von derart spezifischen Bauleistungen denkbar, bei denen in der Praxis der potenzielle Bieterkreis die entsprechende Fachlektüre als Pflicht sieht und dort auch mit einer derartigen Bekanntmachung rechnet. Neben den Vergaben von Bundesauftraggebern sind auf dem Portal auch Ausschreibungen ausgewählter Vergabeplattformen der Länder35 und anderer zentraler Ausschreibungsportale36 sichtbar.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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