Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 154
A.Einleitung
Оглавление1§ 12a war vor der Überarbeitung der VOB/A 2016 ein Teil des § 12 betreffend die Anforderungen an die Bekanntmachung.1 Inhaltlich hat sich – bis auf die Anpassung betreffend die elektronische Vergabe – wenig geändert, die Vorschrift entspricht § 12 Abs. 4 bis 7 a. F.2 Die Regelung betrifft die Phase der Aufforderung zur Angebotsabgabe, also nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Einreichen der Angebote. Mit der Reform der VOB/A 2019 hat sich an der Regelung keinerlei Änderung ergeben. Die Vorschrift ist im Rahmen der UVgO mit deren § 29 vergleichbar.3