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D.Angabe der geforderten Preise, Absatz 1 Nr. 3

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17Ein Angebot muss nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A die „geforderten“ Preise enthalten. Dies bedeutet neben der Angabe des Gesamtpreises, dass auch alle abgefragten Einzelpreise anzugeben sind. Dies dient einerseits der Sicherung einer Vergleichbarkeit der Angebote und soll zudem eine Manipulation nach Öffnung der übrigen Angebote verhindern.14

18Wie detailliert sich der Auftraggeber die Preise angeben und aufschlüsseln lässt (etwa Differenzierung nach Material und Lohn bei Einzelpositionen), steht im Ermessen des Auftraggebers, dem insoweit Bestimmungsfreiheit zuerkannt wird.15 Angesichts der in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A angedrohten Sanktion des Angebotsausschlusses wird es allerdings den Auftraggebern zu Recht empfohlen, Preisangaben auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, damit nicht aufgrund von im Einzelfall nicht nachforderbaren Preisangaben ein günstiges Angebot ausgeschlossen werden muss.16

19Anzugeben ist der „wirkliche“ und damit der auf Basis der bieterseitigen Kalkulation beanspruchte Preis für die einzelnen Leistungen; eine hiervon abweichende, etwa spekulativ motivierte Angabe führt damit zur Unvollständigkeit des Angebots, auch wenn zu jeder Position ein Preis angegeben wurde.17 Ebenso muss der Preis für die angefragte Leistung angegeben werden, wobei die Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen sind. Gibt der Auftraggeber etwa vor, dass bei Kabelpreisen der Kupferanteil zu einem bestimmten Preis zu kalkulieren ist und bietet der Bieter statt dessen „Hohlpreise“ ohne den Kupferanteil an, so fehlt die Preisangabe, obgleich eine Preiseintragung vorgenommen wurde, weil nicht die geforderte Preisangabe eingetragen worden ist.18

20Angaben mit 0 Euro oder auch Negativpreise für einzelne Positionen sind zulässig und stellen grundsätzlich eine ordnungsgemäße Preisangabe dar,19 sofern dies der wirkliche kalkulierte Preis ist und keine Verschiebung von Kostenanteilen aus spekulativen Gründen vorliegt.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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