Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 200
5.Rechtsfolgen
Оглавление37Die Pflichten zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Fertigung der Niederschrift gewinnen im Zusammenhang mit der Prüfung von Ausschlussgründen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 eine bieterschützende Bedeutung. Bei einem etwaigen Verstoß des öffentlichen Auftraggebers gegen diese Verpflichtungen wird – auch bei Verfahren mit nationaler Publizität – sogar Primärrechtschutz gewährt.56