Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 325

II.Information von Bietern, deren Angebote ausgeschlossen werden

Оглавление

4Zu informieren sind zunächst solche Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind. Die Formulierung in Abs. 1 [„(§ 16)“] kann als Verweis auf § 16 VOB/A und dessen Ausschlussgründe verstanden werden.6 Umfasst sind somit sowohl die zwingenden Ausschlussgründe nach § 16 Abs. 1 VOB/A als auch die fakultativen Ausschlussgründe nach § 16 Abs. 2 VOB/A.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

Подняться наверх