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1.Gründe für Nichtberücksichtigung einer Bewerbung

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17Die Nichtberücksichtigung einer Bewerbung um die Teilnahme an einem Vergabeverfahren (öffentlicher Teilnahmewettbewerb oder beschränkte Ausschreibung) wird sich in der Regel aus der mangelnden Eignung (fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit), u. U. jedoch auch aus anderen Gründen im Zusammenhang mit der Bewerbung um Teilnahme am Vergabeverfahren, ergeben.22 Erforderlich ist eine Information, welche die Gründe für die Nichtberücksichtigung erkennen lässt.23 Dies wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Eignung, in der Regel nur eine kurze Information erforderlich machen.24

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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