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I.Möglichkeiten für Vertragsänderungen nach den Bestimmungen der VOB/B

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4Die VOB/B sieht diverse Möglichkeiten für Vertragsänderungen vor, darunter die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer mit Zustimmung des Auftraggebers (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B), die Verlängerung von Ausführungsfristen (§ 6 Abs. 2 VOB/B), die Beauftragung von Stundenlohnarbeiten ohne diesbezügliche vertragliche Vergütungsvereinbarung (§ 15 VOB/B) oder die nachträgliche Vereinbarung von Vorauszahlungen (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).

5Besondere Bedeutung kommt in der Bauvertragspraxis Vertragsänderungen zu, die auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Änderungen des Bauentwurfs (§ 1 Abs. 3 VOB/B) oder zusätzlich erforderlicher Leistungen (§ 1 Abs. 4 Satz 1 VOB/B) zurückzuführen sind, einschließlich damit einhergehender Änderungen der Vergütung (§ 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B). Die entsprechenden Bestimmungen sollen daher im Folgenden näher beleuchtet werden:

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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