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3. Kapitel:Parteien

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Fall 3:Spitzenkandidaten

Das ZDF plant vor der anstehenden Bundestagswahl eine Sendung mit dem Titel „Zuschauer fragen Spitzenkandidaten“. In dieser Sendung sollen sich die Spitzenkandidaten der drei größten im Bundestag vertretenen Parteien den telefonischen Fragen von Zuschauern stellen sowie unter der Leitung eines Moderators von drei in der Sendung anwesenden Journalisten befragt werden. Die Sendung soll drei Tage vor der Wahl stattfinden und einen Höhepunkt unter den redaktionell gestalteten Sendungen im Vorfeld der Wahl bilden.

Die Spitzenkandidaten der drei kleineren im Bundestag vertretenen Parteien verlangen, dass auch sie in der Sendung auftreten dürfen. Das ZDF wendet ein, dass die Sendezeit nicht für substanzielle Befragungen von sechs Spitzenkandidaten ausreiche.

Auch die Spitzenkandidatin der nicht im Bundestag vertretenen L-Partei, die nach Meinungsumfragen gute Chancen auf den Einzug in den künftigen Bundestag hat, verlangt ihre Beteiligung. Das ZDF hält die Unterscheidung anhand des Kriteriums der aktuellen Parlamentszugehörigkeit für sachgerecht, zumal die Spitzenkandidaten nach der von ihnen geleisteten Arbeit in der sich dem Ende zuneigenden Legislaturperiode befragt werden sollen.

– Haben die jeweiligen Parteien einen Anspruch auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten an der geplanten Fernsehsendung?

– Dürfte das ZDF sich auf die drei größten Parteien beschränken, wenn allein deren Spitzenkandidaten realistische Aussicht auf die Übernahme des Kanzleramts haben?

Staatsrecht I

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