Читать книгу Staatsrecht I - Ute Mager - Страница 73

3.3Innere Demokratie

Оглавление

137Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG verlangt, dass die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Diese Anforderung wird in den §§ 6–16 PartG konkretisiert. Danach muss jede Partei ein schriftlich formuliertes Programm besitzen, aus dem sich ihre politischen Ziele ergeben, sowie eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Organisation und die innerparteiliche Willensbildung geregelt sind. Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände (§ 8 Abs. 1 Satz 1 PartG); die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbands (§ 9 Abs. 1 Satz 1 PartG).

Staatsrecht I

Подняться наверх