Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 221
4. Werben
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Unter Bewerben oder Werbung ist jede Äußerung im Rahmen der Ausübung des Handels, eines Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs zu verstehen, die dem Ziel dient, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.[158]