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2. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Lebensmittelrecht

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Die Fahrlässigkeit beinhaltet zum einen die Pflichtwidrigkeit und zum anderen die Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts.[278] Der Schwerpunkt liegt in der Praxis regelmäßig auf der Frage nach der Bestimmung der anzuwendenden Sorgfalt. Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung handelt sorgfältig i.S.d. § 276 BGB, wer sich so verhält, wie es von einem gewissenhaften und besonnenen Angehörigen des entsprechenden Verkehrskreises unter Berücksichtigung seiner konkreten Situation und sozialen Rolle zu erwarten ist.[279] Gegenstand der Sorgfaltsbeurteilung kann dabei zum einen das Handeln in der konkreten Situation sein, die der gesetzliche Tatbestand beschreibt. Zum anderen kann die Übernahme einer bestimmten Aufgabe sorgfaltswidrig sein, wenn der Handelnde erkennen musste, dass er den zu erfüllenden Anforderungen nicht gewachsen ist (sog. Übernahmefahrlässigkeit/Übernahmeverschulden).[280]

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