Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 234
4. Täterschaft und Teilnahme
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Auch im Hinblick auf Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 ff. StGB) weist das Lebensmittelrecht die allgemein wirtschaftsstrafrechtliche Besonderheit auf, dass Handlungen sanktioniert werden, die typischerweise in hierarchisch organisierten Strukturen begangen und die Entscheidungen vielfach von Gremien getroffen werden.[249] Es gelten hier die allgemeinen Lehren von Täterschaft und Teilnahme.