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cc) Vertrauen auf günstige Gerichtsentscheidungen

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Der Unternehmer darf sich auf für ihn günstige Gerichtsentscheidungen zur Begründung der Unvermeidbarkeit grundsätzlich berufen, wenn es sich um ein höchstrichterliches[240] oder zumindest um ein nicht ernsthaft in Frage gestelltes rechtskräftiges Urteil handelt.[241] Ob er die Entscheidung bei Tatbegehung tatsächlich gekannt haben muss,[242] um sich darauf berufen zu können, ist streitig, im Ergebnis aber zu verneinen, da es am Vermeidbarkeitszusammenhang fehlen dürfte, wenn dem Täter die ihm günstige Judikatur lediglich unbekannt, die Entscheidung aber bereits ergangen war.[243]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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