Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 244
c) Vertrauensgrundsatz
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Im Rahmen der Sorgfaltspflichten spielt der Vertrauensgrundsatz eine wichtige Rolle. Danach darf ein Unternehmer, der seinen Pflichten nachkommt, grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich andere Unternehmer ebenfalls sorgfältig verhalten. Der Unternehmer, der ein Qualitätsmanagement (vgl. Rn. 137 f.) eingerichtet hat, das sich als zuverlässig erwiesen hat, darf, soweit Hinweise auf Mängel fehlen, auf dessen Effektivität vertrauen.[293] Gleiches gilt für einen Abnehmer, dessen Lieferant amtliche Bestätigungen über die Konformität einer Lieferung mit dem Lebensmittelrecht vorgelegt hat.[294] Dies gilt jedoch nicht, wenn der Pflichtverstoß des Dritten eindeutig erkennbar ist, sich aufdrängt oder anderweitige Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorliegen.[295]