Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 249
aa) Überwachung und Kontrolle von Mitarbeitern
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Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter in unregelmäßigen Abständen zu kontrollieren und, soweit dies nötig ist, Verfehlungen auch zu sanktionieren.[309] Wenn bereits die Kontrolle der Lebensmittel selbst häufig Probleme bereitet, stellt sich die Kontrolle von Mitarbeitern, die bei der Herstellung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln eingesetzt sind, als noch schwieriger dar; dies gilt insbesondere, weil der Unternehmensinhaber nur bei kleinen und mittleren Unternehmen überhaupt noch im unmittelbaren Kontakt zu seinen Mitarbeitern steht, während bei Großunternehmen aufgrund einer mehrgliedrigen Hierarchie eine persönliche Führung aller Mitarbeiter ausgeschlossen ist.[310] Die Zulässigkeit der Delegation (Rn. 130 ff.) führt aber nicht dazu, dass von den strengen Sorgfaltsanforderungen abgerückt werden darf. Weiterhin gilt für jedes Unternehmen der Grundsatz, dass ein Erzeugnis nur dann in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entspricht.[311]