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e) Unternehmerische Pflicht zur Verschaffung von Sach- und Rechtskenntnis

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Die Pflicht, sich die notwendigen sachlichen und rechtlichen Kenntnisse zu verschaffen, um die betriebliche Organisation und die Tätigkeit auf ihre Rechtmäßigkeit beurteilen zu können, ist eine primäre und grundlegende Pflicht des Unternehmensinhabers bzw. der Organe der juristischen Person. Hersteller und Händler müssen sich daher, wenn sie nicht über hinreichende Kenntnisse verfügen, diese Qualitäten bei Fachleuten „einkaufen“ und sich zudem ausreichende Kenntnisse verschaffen, um die entsprechenden Informationen der Spezialisten so einzusetzen und zu bewerten, dass die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Tätigkeiten sichergestellt ist.[298] Die Informationspflicht unterscheidet sich bei den jeweiligen Unternehmergruppen inhaltlich nach der konkreten betrieblichen Tätigkeit.[299] Das führt in der Praxis zu hohen Informationsanforderungen an die Hersteller und Großhändler; aber auch der Einzelhändler muss die von ihm angebotenen Produkte z.B. auf fehlerhafte Kennzeichnung überprüfen können.[300]

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