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bb) Qualitätsmanagementsysteme

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Qualitätsmanagementsysteme können weiter greifen als das spezialisierte HACCP-Konzept. Sie können alle Sorgfaltspflichtverletzungen in die Prüfung mit einbeziehen, die bei der Erstellung des Systems als erkennbar vorgegeben worden sind, insbesondere kann mit ihrer Hilfe auch versucht werden, Verstöße gegen Vorschriften zum Täuschungsschutz zu verhindern.[358] Die Vorgaben dieser Systeme sind anhand der zunächst zu ermittelnden und zu aktualisierenden Erkenntnisse über Sorgfaltspflichten im Lebensmittelrecht im Allgemeinen und für das Unternehmen und das konkrete Erzeugnis im Besonderen zu erstellen, um das System vor allem an die Gegebenheiten des konkreten Unternehmens anzupassen. Fehler, die bei der Entwicklung dieser internen Vorschriften auftreten, können bereits Sorgfaltspflichtverletzungen darstellen und einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen.[359]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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