Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 261

3. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Оглавление

145

Der Vorwurf fahrlässiger Deliktsverwirklichung setzt weiterhin voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung und der Tatbestandsverwirklichung ein normativ-spezifischer Zusammenhang (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) besteht.[364] Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das pflichtwidrige Verhalten für die Tatbestandsverwirklichung nicht nur ursächlich geworden ist, sondern die Sorgfaltspflicht darüber hinaus zu dem Zweck statuiert ist, die Verletzung des tatbestandlichen Schutzguts zu verhindern. Das bedeutet in der Praxis zunächst, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangen muss, dass der Tatbestand ohne das Fehlverhalten des Täters nicht erfüllt worden wäre. Es reicht insofern eine hohe Wahrscheinlichkeit aus, dass der tatbestandsrelevante Mangel des Erzeugnisses durch die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt aufgefallen, eine Tatbestandsverwirklichung vermieden worden wäre – wovon die Judikatur beim Unterlassen jeglicher Kontrollen regelmäßig ausgeht[365] – und es sich bei dem beanstandeten Erzeugnis nicht um einen unvermeidlichen Ausreißer handelt,[366] der auch bei einer ordnungsgemäßen Stichprobe übersehen worden wäre.[367] Der BGH hat ferner angenommen, es komme nicht darauf an festzustellen, dass durch Stichproben die Missstände tatsächlich aufgedeckt worden wären; vielmehr sei der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bereits dann gegeben, wenn dem Erfolgseintritt durch Stichproben weitgehend vorgebeugt worden wäre.[368] Im Hinblick auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang gilt jedoch im Strafrecht der Grundsatz in dubio pro reo.[369]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх