Читать книгу Vergaberecht - Corina Jürschik - Страница 48
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A.Vorbemerkungen
Оглавление1Mit der KVR wurde erstmals ein umfassendes Vergaberechtsregime für Konzessionengeschaffen, das mit den entsprechenden Vorschriften des GWB und der KonzVgV in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Zuge dessen hat § 101 GWB den Begriff des Konzessionsgebers ins deutsche Vergaberecht eingeführt. Das europäische Recht kennt diesen Begriff nicht. Materiell dient die Vorschrift der Umsetzung der Art. 6 und 7 KVR.1 In diesen Bestimmungen werden für den Anwendungsbereich der KVR der „Auftraggeber“ und der „öffentliche Auftraggeber“ definiert.