Читать книгу Vergaberecht - Corina Jürschik - Страница 85

A.Vorbemerkungen

Оглавление

1§ 109 GWB dient der Umsetzung von Art 9 VRL, Art. 20 SRL und Art. 10 Abs. 4 KVR. Nach diesen Vorschriften kommen die Richtlinien für nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe nicht zur Anwendung.1 Die Vergaberichtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und sollen keine Anwendung auf Beschaffungen internationaler Organisationen in deren eigenen Namen und für eigene Rechnung finden.2 Wie alle Ausnahmevorschriften sind auch die in § 109 GWB aufgeführten Ausnahmen eng auszulegen.3

Nach Art. 9 Abs. 1 UAbs. 2 VRL und Art. 20 Abs. 1 UAbs. 2 SRL ist die Bundesregierung verpflichtet, der Europäischen Kommission alle Rechtsvorschriften i. S. d. § 109 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GWB zu übermitteln.

Vergaberecht

Подняться наверх