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Nach dem Interregnum haben sich die Könige zunächst um die Revindikation des Reichsguts bemüht und mit unterschiedlichem Elan versucht, die Machtpositionen, welche einst zur staufischen Königsherrschaft gehörten, wieder der Gewalt des Königs zu unterwerfen. Rudolf von Habsburg war dabei noch relativ erfolgreich, da er in seiner Regierungszeit vom staufischen Reichsbewußtsein profitieren und auf staufische Anhänger zurückgreifen konnte. Rudolf bildete mit seinen Reichslandvogteien sogar neue regionale Organisationsformen für die Reichsgutkomplexe in Ober- und Niederschwaben, im Elsaß und im Speyergau. Die dort eingesetzten Landvögte mußten die königlichen Rechte wahrnehmen, also die Einziehung der Stadtsteuern und Zölle, die Ernennung von Schultheißen, die Aufbietung des Heeres und die Sicherung des Landfriedens. Unter Heinrich VII. und Ludwig IV. fand die königliche Revindikationspolitik aber bereits ihr Ende. Zwar gehörten zum Reichsgut weiterhin viele Reichsstädte, Landvogteien und einzelne Ämter, doch politische Macht verschafften diese Gerechtsame dem König nur in begrenztem Maße, da die ehemaligen Reichsministerialen dynastische Eigeninteressen entwickelt hatten. Das Reichsgut hatte sich allmählich in eine Summe einzelner Vermögensobjekte verwandelt, die von den Königen Ludwig IV. und Karl IV. mit Vorliebe verpfändet wurden.

Ihre finanziellen und militärischen Ressourcen schöpften die deutschen Könige des Spätmittelalters nicht mehr aus dem Reichsgut, sondern aus ihrem ererbten Hausgut. Der seit dem 13. Jahrhundert intensiv vorangetriebene Ausbau der Landesherrschaften bewies deren Überlegenheit gegenüber den weiträumig aufgefächerten Herrschaftsstrukturen des Reiches. Wo der Herrscher als Eigentümer auftreten konnte, vermochte er Güter und Herrschaftsrechte besser für seine politischen Ziele einzusetzen. Rudolf I. schuf 1282 durch die Belehnung seiner Söhne mit Österreich und der Steiermark dem Hause Habsburg eine dauerhafte Herrschaftsbasis und Machtstellung; Ludwig IV. stützte seine Königsherrschaft auf das wittelsbachische Bayern, das ihm als feste Hausmacht diente. Der Luxemburger Karl IV. aber versuchte darüber hinaus, seine böhmische Hausmacht, das Königreich Böhmen, durch einige böhmische Lehnsträger im Reich abzusichern. Das Reichsgut selbst hatte im Rahmen seiner königlichen Politik keine wesentliche Funktion mehr. In einigen Kernlandschaften des Reiches wie am Untermain und in Franken, am Mittelrhein und in Teilen Schwabens verfügten die deutschen Könige auch noch im späteren Mittelalter über politischen Rückhalt; doch hatten Reichsgutreste und verbliebene Reichsrechte für das Königtum keine wirkliche Bedeutung mehr.

WERNER RÖSENER

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