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2. Finanzhoheit als Gesetzgebung
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Politisch ist die Haushaltsgesetzgebung ein besonderes Ereignis. Die parlamentarische Beratung des Haushaltsplans, dessen „nüchternes Zahlenwerk“ ein „getreues Spiegelbild des gesamten politischen Programms der Regierung“ darstellt[18], ist daher traditionell „eine Art politischer Generaldebatte, bei der von der Außenpolitik (Haushaltsplan des Auswärtigen Amtes) über die Verteidigungs-, Innen-, Wirtschafts-, Kultur- und Sozialpolitik bis zur Tätigkeit des Finanzministeriums alle Verwaltungszweige mit ihren Ausgaben und Einnahmen Revue passieren“[19]. Rechtlich sind sowohl Haushalts- als auch Steuergesetze „normale“ Gesetze mit nur wenigen Abweichungen vom üblichen Gesetzgebungsverfahren: