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1. Verteilung der Aufgaben im Bundesstaat

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Entscheidend für die Ermittlung des jeweiligen Ausgabenträgers ist die Aufgabenverteilung des Grundgesetzes. Der Aufgabenbegriff des Art. 104a Abs. 1 GG erfasst alle staatlichen Aufgaben. Diese lassen sich klassischerweise in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unterteilen, wobei die Allzuständigkeit der Länder nach Art. 30 GG den Ausgangspunkt sämtlicher Kompetenztypen bildet[6].

Öffentliches Finanzrecht

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