Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 500
8.6 Abschließende gesetzliche Regelung
ОглавлениеNach § 361 I begründet der Widerruf des Verbrauchers über die §§ 355 ff. hinaus keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher, und nach § 361 II sind Abreden in der Regel unwirksam, die zum Nachteil des Verbrauchers vom Gesetz abweichen.