Читать книгу Verwaltungsgerichtsordnung - Martin Redeker - Страница 205
13.Planfeststellungen nach dem Bundesberggesetz
Оглавление41dPlanfeststellungsverfahren nach dem Bundesberggesetz sind trotz ihrer vom Gesetzgeber konstatierten Seltenheit in der Praxis in den Katalog der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte aufgenommen worden, um die die notwendige Spezialisierung bei ihrer rechtlichen Beurteilung zu erreichen.