Читать книгу Verwaltungsgerichtsordnung - Martin Redeker - Страница 217
III.Verfahren
Оглавление7Für das Verfahren vor dem BVerwG im ersten Rechtszug gelten die Vorschriften des II. Teils unmittelbar. Daher sind Widerklage44 und einstweilige Anordnung45 auch im Länderstreit nach der Nummer 1 zulässig. Das BVerwG hat auch entscheidungserhebliches Landesrecht anzuwenden und auszulegen, § 137 Abs. 1 Nr. 1 findet keine Anwendung46. Verneint das BVerwG seine Zuständigkeit in erster Instanz, verweist es den Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Gericht47. Die Neufassung des Abs. 2 verweist auf den neugefassten § 48 Abs. 3; vgl. dort Rn. 1a.