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2.4 Möglichkeiten und Grenzen der schriftlichen Leistungserfassung

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Schriftliche Leistungserfassung hat im deutschen Schulsystem eine lange Tradition. Dennoch ist der Schluss, dass schriftliche Leistungserfassung historisch gesehen immer schon das Mittel der Wahl war, nicht richtig – im Gegenteil. Die schriftliche Prüfung hat eine weitaus kürzere Tradition als die mündliche Prüfung (vgl. Birkel 1978, S. 14).

Mündliche Prüfungen, historisch gerne als Diskussion oder sokratisches Gespräch umschrieben, fanden schon in der Antike statt und wurden in den klassischen Fächern nicht ausschließlich zur Überprüfung der erreichten Lern- und Lehrziele genutzt. Es ist zu vermuten, dass schriftliche Prüfungen erst vor ca. 250 Jahren mit der Schulpflicht in Preußen und anderen deutschen Staaten regulär eingeführt wurden, um das Prüfungsverfahren angesichts der nun zahlreich zu beschulenden Kindern und Jugendlichen zu ökonomisieren.

Auch hatte die Transformation der Schulen weg von einer reinen Besuchsschule hin zu der Frage eines erfolgreichen Besuchs sicher einen entscheidenden Einfluss. Das bedeutet, dass in den Schulen zunehmend die Legitimationsfrage ins Zentrum rückte und damit der Wunsch nach rechtsförmigen Kontrollen (vgl. Grünig 1999, 122 f.). Dass für diesen Aspekt schriftliche Leistungserfassungen den mündlichen vorgezogen werden, liegt u. a. daran, dass schriftlich erbrachte Leistungen manifest sind.

Heute werden die sogenannten Hauptfächer eher mit schriftlichen Formen der Leistungserfassung in Verbindung gebracht. Nicht ohne Grund spricht man bei Mathematik von einem der schriftlichen Fächer (neben Deutsch und den Fremdsprachen) und deutet damit implizit an, in welcher Form das Gros der Leistungserfassung hier vorgenommen wird (oder werden soll).

Scriptor Praxis: Klassenarbeiten im Fach Mathematik gestalten

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