Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 209
c) Gegenwärtige Betroffenheit
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Der Beschwerdeführer muss schließlich gegenwärtig betroffen sein. Es geht hier um das zeitliche Element der Betroffenheit. Es kann problematisch sein bei einer erst künftigen Beschwer oder auch bei einer Erledigung durch Wegfall der Beschwer. Dieser Aspekt der Beschwerdebefugnis überschneidet sich mit dem – noch unten zu erörternden[102] – allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis, bei dem u.a. die Fallgruppe der Erledigung behandelt wird. Wirkliche Probleme stellen sich in der Praxis eigentlich auch hier nur bei Gesetzesverfassungsbeschwerden, nicht aber im Regelfall einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen.