Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 210
aa) Allgemeine Voraussetzung: Aktuelle Beschwer
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Erforderlich ist, dass der Beschwerdeführer von dem angegriffenen Hoheitsakt (wie z.B. einem Gesetz) aktuell betroffen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Akt entweder noch nicht oder nicht mehr gegen ihn wirkt. Nicht genügt es, dass er irgendwann einmal in der Zukunft („virtuell“) berührt sein könnte.[103] Da ein virtuelles Betroffenwerden bei Normen fast stets zu bejahen sein wird, würde sich andernfalls die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis doch zu einer Popularklage ausweiten.[104]